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Yachtschule Stralsund | |
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Liebe Freunde des Wassersports, wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Vorbereitung auf die Saison. Die komplexe Übersicht unserer Ausbildungsangebote finden Sie auf unseren Seiten - Kurse/ Termine. Folgend unsere nächsten Ausbildungstermine. Die nächsten Intensivausbildungen zum SBF- See beginnen am 15.03.10 und am 12.04.10. Unser Abendkurs zum SBF- See startet am 30.03.2010. Unsere nächste Ausbildung für das UKW- Betriebsfunkzeugnis SRC beginnt am 07.04.10. Unsere SSS- Praxistörns, über einen Zeitraum von drei Tagen, versegeln wir in 2010 über folgende Zeiträume. - vom 17.04.10 bis zum 20.04.10 ( der Törn ist ausgebucht ) - vom 18.09.10 bis zum 21.09.10 ( der Törn ist ausgebucht ) Aufgrund der großen Nachfrage würden wir, bei entsprechenden Anmeldungen ( min. fünf Teilnehmer ) einen Anschlußtermin vom 21.09.10 bis zum 24.09.10 einrichten. Hier gehen wir davon aus, dass Sie die erforderlichen Seemeilen bereits aktiv erworben haben. Wir setzen voraus, dass Sie Standardmanöver sicher beherrschen und die Zeit des Törns nutzen, um sich mit der Prüfungsyacht vertraut zu machen. Die Schwerpunkte liegen in der Radarfahrt im Prüfungsrevier sowie in der Sicherheitseinweisung und im Manövertraining. Nach Ihrer Törnanmeldung bei uns, vergessen Sie bitte nicht, dass Ihre persönliche Anmeldung zur Prüfung min. vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der ZVSt in Hamburg vorliegen muß. ( Das Antragsformular finden Sie unter: dsv.org/Führerscheine/Anträge Für die SKS- Praxistörns in 2010 bieten wir folgende Vorzugstermine an. - KW 20. mit Start am 15.05.10 - KW 24. mit Start am 12.06.10 - KW 28. mit Start am 10.07.10 - KW 32. mit Start am 07.08.10 ( der Törn ist ausgebucht ) Es gibt Neuigkeiten zum Status der Funkzeugnisse !! In der "Zwölften Verordnung zur Änderung der seeverkehrsrechtlichen Vorschriften" vom 06.08.2005 wurde hierzu festgelegt: Der Schiffsführer eines Sportbootes, welches mit einer Seefunkanlage ausgerüstet ist, muß im Besitz eines SRC- oder LRC- Seefunkzeugnisses sein. Entscheidend hierfür ist die installierte Seefunkanlage. Es genügt damit nicht, dass ein Crewmitglied im Besitz der Befähigung ist, sondern die Anforderung betrifft ausschließlich den Schiffsführer. Nach heftigen Protesten der Vercharterer wurde diese Regelung bis zum 31.12. 2009 ausgesetzt. Die für das Jahr 2008 geplante Kopplung des SKS bzw. SSS/ SHSS an die Funkzeugnisse wurde aufgehoben. |
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